Wenn das Job­cen­ter die Mie­te kür­zen will

Ab dem 1.1.2024 endet die Karenz­zeit für „unan­ge­mes­sen“ hohe Unter­kunfts­ko­sten, die bei Ein­füh­rung des Bür­ger­gel­des vor einem Jahr gewährt wur­de. Ist eine Woh­nung nach der Kosten­be­rech­nung des Land­krei­ses für Bür­ger­geld-Bezie­hen­de zu teu­er, kann ab dem 1. Janu­ar ein „Kosten­sen­kungs­ver­fah­ren“ ein­ge­lei­tet wer­den und die Miet­zah­lung durch das Job­cen­ter gesenkt wer­den. Es gibt jedoch Mög­lich­kei­ten sich gegen die Maß­nah­me zu weh­ren. Spre­chen Sie uns dafür ger­ne an. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in einem Merk­blatt der Arbeits- und Sozi­al­be­ra­tungs- Gesell­schaft e.V. :

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