Ab dem 1.1.2024 endet die Karenzzeit für „unangemessen“ hohe Unterkunftskosten, die bei Einführung des Bürgergeldes vor einem Jahr gewährt wurde. Ist eine Wohnung nach der Kostenberechnung des Landkreises für Bürgergeld-Beziehende zu teuer, kann ab dem 1. Januar ein „Kostensenkungsverfahren“ eingeleitet werden und die Mietzahlung durch das Jobcenter gesenkt werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten sich gegen die Maßnahme zu wehren. Sprechen Sie uns dafür gerne an.
Weitere Informationen finden Sie in einem Merkblatt der Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.V. :