Stot­tern

Die Bun­des­ver­ei­ni­gung Stot­tern & Selbst­hil­fe (BVSS) bie­tet zahl­rei­che Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en an, dar­un­ter einen neu­en Erklär­film. Der ca. zwei­mi­nü­ti­ge Film erläu­tert die Ursa­chen und Behand­lungs­mög­lich­kei­ten des Stot­terns. Die For­schung hat gezeigt, dass die häu­fig­ste Form der Rede­fluss­stö­rung, die fast immer im Kin­des­al­ter auf­tritt, kom­ple­xe neu­ro­lo­gi­sche Ursa­chen hat und nicht auf ein emo­tio­na­les Trau­ma zurückgeht.

Stot­tern gilt recht­lich als Behin­de­rung; es wird als Sprech­stö­rung den Sprach­be­hin­de­run­gen zuge­ord­net.  Stot­tern­de Kin­der und Her­an­wach­sen­de in Schu­le, Aus­bil­dung und Stu­di­um haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie kosten­freie tele­fo­ni­sche Bera­tung unter

https://www.bvss.de/

https://www.bvss.de/angebote/beratung

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