Das neue Gewalt­schutz­ge­setz ist auf dem Weg

Bis­lang gibt es für Betrof­fe­ne von häus­li­cher Gewalt kei­nen Rechts­an­spruch auf Beratung. 

Auch die Anzahl von Bera­tungs­stel­len und Bera­ten­den ist nicht aus­rei­chend und muss bedarfs­ge­recht aus­ge­baut werden. 

Dar­über hin­aus berück­sich­tigt das neue Gewalt­schutz­ge­setz aber noch vie­le ande­re Aspekte:

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