Bislang gibt es für Betroffene von häuslicher Gewalt keinen Rechtsanspruch auf Beratung.
Auch die Anzahl von Beratungsstellen und Beratenden ist nicht ausreichend und muss bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Darüber hinaus berücksichtigt das neue Gewaltschutzgesetz aber noch viele andere Aspekte: